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   BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20   

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https://dejure.org/2021,41405
BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20 (https://dejure.org/2021,41405)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2021 - V ZR 225/20 (https://dejure.org/2021,41405)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20 (https://dejure.org/2021,41405)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 3 WoEigG vom 26.03.2007, § 21 Abs 4 WoEigG vom 26.03.2007, § 22 Abs 4 WoEigG vom 26.03.2007, § 22 WoEigG
    Wohnungseigentumssache: Beschluss der Wohnungseigentümer über ein auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenes Nutzungsverbot; erhebliche Beeinträchtigung der Nutzung des Sondereigentums; Vorliegen eines zerstörten Gebäudes und Sanierungspflichten der Wohnungseigentümer

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Untersagung der Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums aufgrund von baulichen oder bauordnungsrechtlichen Mängeln (hier: Brandschutzmängel); Befugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Beschluss aus Gründen der Verkehrssicherheit

  • rewis.io
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Sanierung hat Vorrang - Beschluss über dauerhaftes Nutzungsverbot zur Gefahrenabwehr durch Wohnungseigentümer nicht zulässig; § 22 WEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    A) Im Grundsatz können die Wohnungseigentümer ein auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenes Nutzungsverbot zum Zwecke der Gefahrenabwehr beschließen. b) Auf Dauer kann die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums aufgrund von baulichen oder bauordnungsrechtlichen ...

  • rechtsportal.de

    Untersagung der Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums aufgrund von baulichen oder bauordnungsrechtlichen Mängeln (hier: Brandschutzmängel); Befugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Beschluss aus Gründen der Verkehrssicherheit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist rechtswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nutzungsverbot wegen Brandschutzmängeln - und die Sanierungspflicht der Teileigentümergemeinschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Sanierungspflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sondereigentum: Wohnungseigentümergemeinschaft kann Nutzung nicht immer verbieten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist rechtswidrig ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümer müssen Mängel auch bei hohem Sanierungsaufwand beseitigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentum - Pflicht zur Instandhaltung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigentümer zur Sanierung von Problemimmobilien verpflichtet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    § 22 WEG gilt nicht im Fall des Sanierungsstaus - dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss rechtswidrig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG muss marodes Gebäude sanieren

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Beschluss der Wohnungseigentümer unwirksam

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist rechtswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sanierungspflicht statt Nutzungsuntersagung

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Nutzungsverbot für ein Parkhaus durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer?

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein dauerhaftes Nutzungsverbot durch Beschluss! (IMR 2022, 27)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentum ist für die Ewigkeit (IVR 2022, 14)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 326
  • MDR 2022, 21
  • NZM 2021, 935
  • NZG 2022, 74
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 04.05.2018 - V ZR 203/17

    Sanierungspflichten in einem in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Altbau

    Auszug aus BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20
    Auf Dauer kann die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums aufgrund von baulichen oder bauordnungsrechtlichen Mängeln (hier: Brandschutzmängel) jedenfalls dann nicht durch Mehrheitsbeschluss verboten werden, wenn dadurch die Nutzung des Sondereigentums zu dem vereinbarten Zweck erheblich beeinträchtigt oder sogar ausgeschlossen wird; die Wohnungseigentümer können sich ihrer Verpflichtung zur Vornahme zwingend erforderlicher Maßnahmen nicht durch ein mehrheitlich verhängtes Nutzungsverbot entziehen (Fortführung von Senat, Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, ZfIR 2018, 553 Rn. 21 f.).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats muss das gemeinschaftliche Eigentum jedenfalls in einem solchen Zustand sein, dass das Sondereigentum zu dem in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Zweck genutzt werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, ZfIR 2018, 553 Rn. 10).

    Ebenso müssen sie die Behebung gravierender baulicher Mängel des gemeinschaftlichen Eigentums veranlassen, die eine Nutzung des Sondereigentums zu dem vereinbarten Zweck erheblich beeinträchtigen oder sogar ausschließen (vgl. Senat, Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, ZfIR 2018, 553 Rn. 21 mwN).

  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07

    Zulässigkeit der Eintragung des Verzichts auf Wohnungs- oder Teileigentum

    Auszug aus BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20
    Die Aufhebung der Gemeinschaft schließt das Gesetz grundsätzlich aus (§ 11 WEG aF); auch eine Dereliktion des Wohnungseigentums ist nicht vorgesehen (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07, BGHZ 172, 338 Rn. 10 ff.).

    Der Senat hat es in einer früheren Entscheidung für möglich gehalten, dass in Fällen der wirtschaftlichen Wertlosigkeit des Wohnungs- oder Teileigentums ("Schrottimmobilie") unter Berücksichtigung des § 22 Abs. 4 WEG aF zugrundeliegenden Gedankens nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Anspruch jedes Wohnungseigentümers gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf Aufhebung der Gemeinschaft in Betracht kommen könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07, BGHZ 172, 338 Rn. 17).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20
    Die angefochtene Entscheidung ist schon deshalb rechtsfehlerhaft, weil die Auslegung des Beschlusses durch das Berufungsgericht der - revisionsrechtlich uneingeschränkten (vgl. Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 292) - Nachprüfung nicht standhält.

    Weil Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft auch Sonderrechtsnachfolger binden, sind sie objektiv und "aus sich heraus" auszulegen (vgl. Senat, Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 104/15, WuM 2016, 518 Rn. 9; Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 292).

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20
    Das gilt auch dann, wenn sie solche Maßnahmen in der Vergangenheit bestandskräftig abgelehnt haben, wie es hier der Fall gewesen ist; da ein solcher Negativbeschluss keine Sperrwirkung für die Zukunft entfaltet (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 19. September 2002 - V ZB 30/02, BGHZ 152, 46, 51), kann er ein späteres Nutzungsverbot nicht rechtfertigen.
  • BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08

    Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

    Auszug aus BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20
    Denn Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage haben denselben Streitgegenstand (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307 Rn. 19 f.), und die Klägerin hat ihre fristgerecht begründete Klage von Anfang an u.a. darauf gestützt, dass ihr die Nutzung des Sondereigentums dauerhaft unmöglich gemacht werde.
  • OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 5 W 104/06

    Wohnungseigentum: Faktische Stilllegung eines Aufzugs und Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20
    Ob ein Beschluss über ein solches Nutzungsverbot nur anfechtbar oder wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig ist (jeweils für Nichtigkeit: BayObLG, NZM 2002, 447 zur Stilllegung eines Müllschluckers; OLG Saarbrücken, FGPrax 2007, 114, 115 zur Stilllegung eines Aufzugs; AG München, ZMR 2017, 601 f. zur Stilllegung eines Schwimmbads), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • LG München I, 15.03.2017 - 1 S 10106/16

    Stimmrecht des Sondereigentümers bei fehlender Errichtung des Sondereigentums;

    Auszug aus BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20
    (a) Nach verbreiteter Ansicht, die sich insbesondere auf eine vorangegangene Entscheidung des Landgerichts München I zu dem Parkhaus der Parteien stützt (ZWE 2017, 325 Rn. 19 ff.), wird auch der langsame Verfall aufgrund unterbliebener Instandhaltung oder Überalterung erfasst.
  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 177/01

    Unzulässiger Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Stillegung eines

    Auszug aus BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20
    Ob ein Beschluss über ein solches Nutzungsverbot nur anfechtbar oder wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig ist (jeweils für Nichtigkeit: BayObLG, NZM 2002, 447 zur Stilllegung eines Müllschluckers; OLG Saarbrücken, FGPrax 2007, 114, 115 zur Stilllegung eines Aufzugs; AG München, ZMR 2017, 601 f. zur Stilllegung eines Schwimmbads), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BayObLG, 23.05.2001 - 2Z BR 99/00

    Ansprüche von Wohnungseigentümern gegeneinander

    Auszug aus BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20
    Es komme nicht auf die Ursache des Verfalls, sondern auf den Zustand des Gebäudes an (vgl. Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 22 Rn. 371; Bärmann/Pick/Emmerich, WEG, 20. Aufl., § 22 Rn. 136; BeckOGK/Kempfle, WEG [1.9.2021], § 22 Rn. 13; BeckOK WEG/Elzer [1.7.2021], § 22 Rn. 7; Erman/Grziwotz, BGB, 16. Aufl., § 22 WEG Rn. 11; Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 22 Rn. 7; jurisPK-BGB/Reichel-Scherer, 9. Aufl., § 22 WEG Rn. 277; Soergel/Schäuble, BGB, 13. Aufl., § 22 WEG Rn. 26; Hügel/Grüner, Wohnungseigentum, 5. Aufl., § 13 Rn. 117; Alsdorf, BLGBW 1977, 88; ohne nähere Begründung auch BayObLG, ZMR 2001, 832, 833).
  • KG, 20.06.1997 - 24 W 9042/96

    Erforderlichkeit einer bestimmten Mehrheit bei Sanierung einer baufälligen

    Auszug aus BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20
    Die Vorschrift diene nicht dazu, das Verschleppen von Instandhaltungsmaßnahmen mit dem Wegfall der Sanierungspflicht zu belohnen (vgl. Hogenschurz in Jennißen, WEG, 7. Aufl., § 22 Rn. 4; MüKoBGB/Rüscher, 8. Aufl., § 22 WEG nF Rn. 6; Vandenhouten in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 11 Rn. 6, anders allerdings § 22 Rn. 216; Staudinger/Lehmann-Richter, BGB [2018], § 22 WEG Rn. 142; T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 22 Rn. 27; Soergel/Weber, BGB, 13. Aufl., § 11 WEG Rn. 6; Bärmann/Pick/Dötsch, WEG, 20. Aufl., § 11 Rn. 9; Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEG-Recht 2021, Kap. 12 Rn. 35; Dötsch, ZfIR 2018, 577, 585; für die Auslegung einer engeren Regelung in der Teilungserklärung KG, NJWE-MietR 1997, 205, 206); sie könne weder auf eine "Verlotterung" noch auf "Schrottimmobilien" angewendet werden (so Bärmann/Pick/Dötsch, WEG, 20. Aufl., § 11 Rn. 9).
  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 115/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Hausverbot für Vorsitzenden der NPD in einem

  • BGH, 29.05.2020 - V ZR 275/18

    Willkürliches Hausverbot zulässig

  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 104/15

    Wohnungseigentümerbeschluss: Bezugnahme auf ein außerhalb des Protokolls

  • BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16

    Ordnungsmäßige Verwaltung durch die Wohnungseigentümer: Anspruch eines

  • BGH, 09.12.2016 - V ZR 84/16

    Wohnungseigentum: Erfüllung der das Sondereigentum betreffenden

  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11

    Wohnungseigentum: Ermessen der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Sanierung

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 15.05.2020 - V ZR 64/19

    Gestatten der Durchführung einer baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums

  • BGH, 17.04.2015 - V ZR 12/14

    Wohnungseigentum: Bildung getrennter Instandhaltungsrücklagen in einer

  • BGH, 23.10.2015 - V ZR 76/14

    Notwendige Streitgenossenschaft: Widerruf der Prozesshandlung eines anwesenden

  • BGH, 13.12.2019 - V ZR 43/19

    Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gemäß § 280 Abs. 1 BGB gegen

  • BGH, 26.02.2021 - V ZR 33/20

    Ansehen als werdender Wohnungseigentümer durch Erwerb seiner Einheit von einem

  • LG München I, 07.10.2020 - 1 S 9173/17

    Betretungs- und Nutzungsverbot bezüglich Gemeinschaftseigentum durch

  • BGH, 09.02.2024 - V ZR 244/22

    Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur

    Dazu gehört nach der Rechtsprechung des Senats die Einhaltung der das Gemeinschaftseigentum betreffenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften (vgl. etwa Senat, Urteil vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20, NJW 2022, 326 Rn. 16; Urteil vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16, NZM 2017, 677 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20

    Wohnungseigentum: Bildung verselbstständigter Untergemeinschaften für die

    Das Gesetz erlaubt nicht die Dereliktion von Wohnungseigentumseinheiten (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07, BGHZ 172, 338 Rn. 10 ff.; Urteil vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20 Rn. 31, z.V.b.), und ebenso wenig räumt es einem Sondereigentümer das Recht ein, von den übrigen Wohnungseigentümern den Ankauf seiner Einheit zu verlangen, wenn eine kostspielige Sanierung ansteht.
  • BGH, 13.01.2023 - V ZR 43/22

    Gleicher Streitgegenstand von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage auch nach

    An dieser zum alten Wohnungseigentumsrecht ergangenen Rechtsprechung (vgl. Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307 Rn. 5; Urteil vom 26. Oktober 2012 - V ZR 7/12, ZWE 2013, 49 Rn. 8; Urteil vom 12. April 2019 - V ZR 112/18, BGHZ 221, 373 Rn. 26; Urteil vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20, NJW 2022, 326 Rn. 21) hält der Senat fest.

    Wurde die Klage sowohl auf Anfechtungs- als auch auf Nichtigkeitsgründe gestützt, begründete dies keine eventuelle Klagehäufung (Senat, Urteil vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20, NJW 2022, 326 Rn. 37).

  • BGH, 08.07.2022 - V ZR 207/21

    Beschlusskompetenz einer Eigentümergemeinschaft bezüglich

    Maßgeblich ist das im Zeitpunkt der Beschlussfassung geltende Recht (vgl. Senat, Urteil vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20, NJW 2022, 326 Rn. 7; Urteil vom 26. Februar 2021 - V ZR 33/20, NJW-RR 2021, 664 Rn. 6 a.E.).
  • BGH, 25.10.2023 - V ZB 9/23

    Genehmigung des Wirtschaftsplans meint nur Festlegen der Vorschüsse!

    Beschlüsse sind objektiv und "aus sich heraus" auszulegen (Senat, Urteil vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20, NJW 2022, 326 Rn. 9).
  • LG Frankfurt/Main, 13.12.2021 - 13 S 75/20

    Dritter lädt zur Eigentümerversammlung: Alle Beschlüsse sind ungültig!

    Materiell ist der gefasste Beschluss im Grundsatz nach dem bei Beschlussfassung geltenden Recht zu beurteilen (BGH, Urteil vom 15.10.2021 - V ZR 225/20; Kammer, NZM 2021, 45; LG Rostock ZMR 2021, 63; Riecke MDR 2021, 213 (214)).
  • OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 2 U 2777/21

    Folgen der WEG-Reform für Vergemeinschaftungsbeschlüsse

    Ob ein Beschluss mangels Beschlusskompetenz nichtig ist, bestimmt sich demgemäß nach der gesetzlichen Regelung im Zeitpunkt der Beschlussfassung (BGH, Urteil vom 15.10.2021 - V ZR 225/20 -, juris Rn. 7; Urteil vom 26.02.2021 - V ZR 33/20 -, juris Rn. 6; Urteil vom 16.01.2009 - V ZR 74/08 -, juris Rn. 12; OLG Hamm, Beschluss vom 18.11.2008 - 15 Wx 139/08 -, juris Rn. 39; Wicke in Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 48 WEG Rn. 5; Vogel, ZMR 2021, 181, 185).
  • LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23

    Rechenwerk zur Jahresabrechnung

    Beschlüsse sind objektiv und "aus sich heraus" auszulegen (Senat NZM 2021, 935 = NJW 2022, 326 Rn. 9).
  • LG Hamburg, 02.02.2022 - 318 S 31/21

    Stimmverbot einer Mehrheitseigentümerin bei Beschlussfassung über Abberufung von

    In der Sache ist das zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltende Recht maßgeblich (BGH, Urteil vom 15.10.2021 - V ZR 225/20, Rn. 7, zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 29.06.2022 - 318 S 73/21

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Beschlusses über die Durchführung baulicher

    In der Sache ist das zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltende Recht maßgeblich (BGH, Urteil vom 15.10.2021 - V ZR 225/20, Rn. 7, zitiert nach juris).
  • LG Karlsruhe, 01.09.2023 - 11 S 167/20

    WEG: Anfechtung eines Negativbeschlusses über die Ablehnung der Instandsetzung

  • AG Hamburg-St. Georg, 25.03.2022 - 980a C 34/20

    Schwimmbad muss gewartet werden

  • LG Rostock, 29.09.2023 - 1 S 132/22

    Verwalterlose Gemeinschaft ist nicht gut!

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